Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland das Cannabisgesetz (CanG), das den Umgang mit Cannabis grundlegend neu regelt. Für Patienten bringt das Gesetz erhebliche Erleichterungen. Hier erklären wir, was sich geändert hat und was 2026 gilt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen. Eigenanbau und Besitz in bestimmten Grenzen werden erlaubt.
Anbauvereinigungen dürfen unter strengen Auflagen Cannabis an Mitglieder abgeben.
Erste Evaluierung des Gesetzes. Mögliche Anpassungen bei Grenzwerten und Regelungen.
Das Gesetz gilt weiterhin. Diskussionen über ein reguliertes Abgabemodell (Säule 2) laufen.
Was bedeutet das für Patienten?
Für Patienten mit medizinischem Cannabis haben sich folgende Punkte verbessert:
✅ Kein BtM-Rezept mehr nötig
Cannabis wird seit April 2024 auf einem normalen Privatrezept verschrieben. Das vereinfacht den Prozess für Ärzte und Patienten erheblich — keine Sondergenehmigung, keine 7-Tage-Einlösefrist.
✅ Jeder Arzt kann verschreiben
Grundsätzlich kann nun jeder approbierte Arzt Cannabis verschreiben (nicht nur Spezialisten). Bei Grunapotheke arbeiten wir mit auf Cannabinoid-Medizin spezialisierten Ärzten für optimale Beratung.
✅ Einfacherer Zugang
Online-Konsultationen sind vollständig legal. Der gesamte Prozess — vom Fragebogen bis zur Lieferung — kann digital ablaufen.
✅ Keine Obergrenze mehr
Die bisherige Verschreibungsobergrenze von 100g pro Monat wurde aufgehoben. Der Arzt bestimmt die individuelle Dosierung.
Aktuelle Besitz- und Anbau-Regeln
Bis zu 50g getrocknetes Cannabis
Bis zu 25g in der Öffentlichkeit
Max. 3 weibliche Pflanzen
Verschriebene Menge (ohne Obergrenze)
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen. Details findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zur Kostenübernahme.
Ausblick: Was kommt als nächstes?
Die Bundesregierung plant für die kommenden Jahre:
- Regulierter Verkauf (Säule 2): Modellprojekte für lizenzierte Fachgeschäfte in verschiedenen Kommunen. Die Umsetzung wird für 2026/2027 diskutiert.
- EU-Harmonisierung: Anpassung an europäische Standards und mögliche EU-weite Regelungen.
- Forschungsförderung: Mehr Mittel für klinische Studien zu Cannabis als Medizin.
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